Kondompflicht für Freier – Erlaubnispflicht für Bordelle
Nach jahrelangem Streit hat die Bundesregierung nun eine Neuregelung des Prostitutionsgesetzes auf den Weg gebracht. Eine Kondompflicht für Freier und eine Erlaubnispflicht für Bordelle sind nun Fakt. Auch wenn die Opposition immer noch gegen die Neuregelung wettert, hat der Bundestag das Prostituiertenschutzgesetz beschlossen. Somit sind die ersten gesetzlich verankerten Rahmenbedingungen für die legale Prostitution in Deutschland Wirklichkeit geworden. Kontrolle statt Schutz - Meldepflichten für Prostituierte im Fokus Laut dem neuen Prostituiertenschutzgesetz müssen sich Prostituierte in Zukunft in jedem Fall anmelden und eine Erlaubnis für die Arbeit als Prostituierte beantragen. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte werden für diesen Vorgang Alias-Namen verwendet. Die Erlaubnis der Prostituierten muss alle zwei Jahre verlängert werden. Um eine Verlängerung zu erwirken, sind die Prostituierten verpflichtet sich in entsprechender Regelmäßigkeit gesundheitlich beraten zu lassen und Informationen über die Tätigkeit als Prostituierte einzuholen. Bei Damen unter dem 21. Lebensjahr ist sogar
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